Aus den Gesprächen und Beratungen mit euch nehmen wir häufige Fragen mit auf und versuchen sie möglichst allgemeingültig zu beantworten. Natürlich ohne Gewähr!
Wir aktualisieren unsere Antworten ständig und bemühen uns um einfache Verständlichkeit. Sehr viel detaillierter findet ihr viele Antworten auch in den FAQ, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales selbst als PDF zum Download anbietet.
Du bist
- seit mindestens zwei Jahren selbstständig.
Du hast
- deinen Wohnsitz in Deutschland;
- deinen Haupterwerb, also mindestens 51 Prozent deiner Einkünfte, aus freiberufliche oder gewerblicher Arbeit;
- maximal ein Vollzeit-Äquivalent an Beschäftigten;
- De-minimis-Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro;
- innerhalb der vergangenen zwölf Monate nicht schon einmal einen KOMPASS-Qualifizierungsscheck erhalten.
Buche hier ein Beratungsgespräch bei uns.
Registriere dich im Förderportal Z-EU-S.
Wähle eine von bundesweit 29 KOMPASS-Anlaufstellen und gib deine Interessensbekundung ab. Dabei hast du die freie Wahl, für welche Anlaufstelle du dich entscheidest, sie muss nicht in deiner Nähe sein. Es kann zum Beispiel Sinn machen, eine Anlaufstelle in einem weniger dicht besiedelten Gebiet zu wählen, wenn etwa die Bearbeitungszeiten bei der Anlaufstelle in deiner Stadt sehr lang sind.
Nach dem Erstberatungsgespräch erstellt deine Anlaufstelle ein Beratungsprotokoll, ergänzt deine Interessenbekundung in Z-EU-S und gibt sie digital an dich zurück.
Du wählst die Qualifizierung aus, die du machen möchtest, und vervollständigst deine Interessenbekundung in Z-EU-S.
Die Anlaufstelle überprüft deine Unterlagen überprüft und stellt deinen Qualifizierungsscheck digital in Z-EU-S aus.
Der Qualifizierungsscheck berechtigt dich zur Teilnahme an einer KOMPASS-Qualifizierungsmaßnahme. Für den Erhalt des Qualifizierungsschecks ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit einer Anlaufstelle verpflichtend (siehe Punkt 1).
Wichtig zu wissen: Der Qualifizierungsscheck ist nicht gleichbedeutend mit einer Auszahlung der KOMPASS-Förderung.
Ein Qualifizierungsscheck alle zwölf Monate pro Antragsteller: Dies gilt unabhängig davon, ob du deinen Qualifizierungsscheck tatsächlich einlöst oder welche KOMPASS-Anlaufstelle ihn dir ausgestellt hat.
Auch ohne KOMPASS-Förderung bist du selbstverständlich herzlich bei uns willkommen. Allerdings musst du die Kosten für die Weiterbildung dann komplett selbst tragen. Weil wir wissen, dass viele Solo-Selbstständige genau aufs Geld achten müssen, empfehlen wir nachdrücklich, dieses tolle Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Anspruch zu nehmen.
Sechs Monate nach Erhalt des Qualifizierungsschecks hast du Zeit, deine Qualifizierung abzuschließen.
Für die Abrechnung zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Qualifizierungsschecks musst du deinen Vorhaben-Antrag dort einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung deines Antrags erhältst du die Erstattung.
Es gibt viele Gründe, die dich in deiner Solo-Selbstständigkeit davon abhalten könnten, deinen Kurs bei der tvist ACADEMY erfolgreich abzuschließen, etwa gesundheitliche Probleme oder eine geschäftliche Chance, die du dir nicht entgehen lassen kann.
Solltest du im Rahmen des KOMPASS-Programms dabei sein, hast du die Gebühr bereits vor Kursgebühr an uns entrichtet und - das ist zumindest unsere Empfehlung - deinen Vorhaben-Antrag bei der Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgegeben. Damit ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, ebenso wenig kann die Gültigkeit deines Qualifizierungsschecks über die 6-Montatsfrist hinaus verlängert werden.
Wir unterstützen dich aber gern bei der Beantragung eines weiteren Qualifizierungsschecks, auf den du als Solo-Selbstständige*r alle zwölf Monate Anspruch hast. Damit kannst du den Lehrgang bei der tvist ACADEMY bei der nächsten Gelegenheit nachholen.
Die tvist GmbH als Trägerin der tvist ACADEMY hat die Trägerzertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erfolgreich absolviert.
Das bedeutet für dich:
- Unsere Lehrgänge sind auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt und werden beständig nachjustiert.
- Unserer Dozent*innen und Inhalte verfügen über eine hohe Qualität.
- Wir verfügen über ein nachhaltiges und nachvollziehbares System zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität unserer Angebote.
Kurz Antwort: ja! Das KOMPASS-Programm richtet sich branchenübergreifend an alle Solo-Selbständigen, die ihren beruflichen Fortschritt mit einer gezielten, berufsbegleitenden Weiterbildung fördern und ihre Expertise ergänzen möchten.
Aber keine Regel ohne Ausnahme. Die Ausschlusskriterien, die es doch gibt, findest du unter Punkt III.2. in den sehr ausführlich formulierten FAQ des ESF-Portals, die du dir hier als PDF herunterladen kannst.
Die auf allen Infomaterialien der tvist ACADEMY ausgezeichneten Gebühren sind immer als Netto-Angaben, also exklusive Umsatzsteuer.
Auch dafür gibt es einen Grund: Unsere Teilnehmenden sind überwiegend Solo-Selbstständige, die sich im Rahmen der KOMPASS-Förderung 90 Prozent der Weiterbildungskosten erstatten lassen können. Staatliche Fördergelder verstehen sich immer brutto wie netto, da der Staat selbst ja keine Steuer auf von ihm selbst ausgezahlte Gelder erhebt. Umgekehrt müssen die Förderempfänger*innen die Gelder natürlich genauso ordentlich versteuern wie alle anderen Einkünfte. Es fallen also individuell Steuern an. Bei der Umsatzsteuer sind das die üblichen 19 Prozent.